Im Juli 2017 wurde das Mieterstromgesetz verabschiedet und ab Januar 2019 im
Energiesammelgesetz nochmals überarbeitet.
Ziel ist, dass Mieter auch wirtschaftlich an der Energiewende profitieren können.
Der Mieterstromzuschlag soll dabei die Wirtschaftlichkeit sowohl für die Mieter
als auch für den PV-Anlagenbetreiber gewährleisten.
Mit dem Mieterstrommodell können Mieter und Vermieter mit einer PV-Anlage auf umweltschonende Art Energie erzeugen und gleichzeitig ökonomisch davon profitieren.
- Mieter erhalten den selbst erzeugten Strom mindestens 10 % günstiger als der örtliche Grundversorgungstarif.
- Der PV-Anlagenbetreiber auf einer Mietimmobilie erhält einen Mieterstromzuschlag für den selbst verbrauchten Strom.
Dieser Zuschlag errechnet sich aus der jeweils geltenden EEG-Vergütung indem davon 8,5 Cent pro kWh abgezogen werden.
Seit Februar 2019 wird für den Anlagenteil über 40 kWp nur 8 Cent pro kWh abgezogen.
In SOLinvest kann das PV-Mieterstrommodell sehr einfach berechnet werden. Dabei wird die Sicht der Mieter und die Sicht des PV-Anlagenbetreibers berücksichtigt.
Die Ausgabe der Ergebnisse erfolgt transparent und nachvollziehbar.